Rezension zu Sherlock Holmes - Eine Studie in Scharlachrot von Arthur Conan Doyle
Wie alles begann.....Sherlock und Watson
von Kerstin_KeJasBlog
Kurzmeinung: Sherlock Holmes und Dr. Watson - ihr erster gemeinsamer Fall. Mit 170 Seiten recht kurz aber gut zu lesen.
Rezension
Kerstin_KeJasBlogvor 8 JahrenDer erste Band um das Detektiv Duo Watson und Holmes hat mir einen unterhaltsamen Lesenachmittag geschenkt.
Bereits im Jahr 1888 ist die Buchausgabe des Autoren Arthur Conan Doyle unter dem Titel 'A Study in Scarlett' erschienen und hat nun in der Fischer Ausgabe mit neuer und vollständiger Übersetzung von Henning Ahrens auch mich überzeugt.
Aber erst einmal kurz zur Story :
Es war mir ein Vergnügen in die Vergangenheit zurück zugehen, in die Zeit der Droschken und Pferdefuhrwerke. Pensionen in denen die Hauswirtin noch die Türe öffnete und so herrlich typisch englische Gentlemen. Immer würdevoll und aufrecht. Polizisten die noch Streife liefen und im Notfall mit ihrer Trillerpfeife vermutlich nicht nur Kollegen zu Hilfe riefen, sondern auch die ganze Straße aufweckten.
In der Mitte des Buches war ich kurz irritiert, da es einen Schlenker gab, noch weiter zurück, in den 'Wilden Westen' sozusagen.
Sherlock Holmes ist ein Genie, so wie der Autor ihn darstellt, ohne Frage, aber er kommt mir immer so ein kleines bisschen arrogant vor. In dieser Geschichte empfand ich das als sehr massiv.
Die recht kurze Lektüre mit 170 Seiten, die sich in einem schnellen Tempo lesen lies, ist mir 4 von 5 Sternen wert.
c)K.B. 07/2016
Der erste Band um das Detektiv Duo Watson und Holmes hat mir einen unterhaltsamen Lesenachmittag geschenkt.
Ich wollte immer schon wissen wie diese 2 unterschiedlichen Männer aufeinander trafen und mit "Eine Studie in Scharlachrot" wurde dieser Wunsch erfüllt.
Bereits im Jahr 1888 ist die Buchausgabe des Autoren Arthur Conan Doyle unter dem Titel 'A Study in Scarlett' erschienen und hat nun in der Fischer Ausgabe mit neuer und vollständiger Übersetzung von Henning Ahrens auch mich überzeugt.
Aber erst einmal kurz zur Story :
Dr. Watson und Sherlock Holmes lernen sich eher aus wirtschaftlichen Gründen kennen. Eine Wohnung lässt sich besser zu zweit bezahlen und da beide sich von Anfang an grün sind, ist die Übereinkunft der gemeinsamen Unterkunft schnell getroffen.
So kommt es, dass Watson schnell erfährt welch Genie sich hinter diesem hageren und oftmals recht eigenartigen Mann verbirgt.
Ein Mordfall zum dem Sherlock gerufen wird, um als beratender Detektiv die Polizei zu unterstützen, wirft jede Menge Rätsel auf.
Doch Sherlock Holmes hat seine eigenen Methoden, oftmals lässt er alle anderen im Dunkeln tappen, während er schon das Geheimnis gelüftet hat.
Es war mir ein Vergnügen in die Vergangenheit zurück zugehen, in die Zeit der Droschken und Pferdefuhrwerke. Pensionen in denen die Hauswirtin noch die Türe öffnete und so herrlich typisch englische Gentlemen. Immer würdevoll und aufrecht. Polizisten die noch Streife liefen und im Notfall mit ihrer Trillerpfeife vermutlich nicht nur Kollegen zu Hilfe riefen, sondern auch die ganze Straße aufweckten.
Der sprachliche Ausdruck noch etwas stockend aber durchaus niveauvoll.
In der Mitte des Buches war ich kurz irritiert, da es einen Schlenker gab, noch weiter zurück, in den 'Wilden Westen' sozusagen.
Aber der Teil war wichtig um das Motiv des Täters zu verstehen.
Eine Rückführung in die Anfänge der Mormonen in Utah und damit so machen kleine Geschichtskunde die mich sehr interessiert hat.
Sherlock Holmes ist ein Genie, so wie der Autor ihn darstellt, ohne Frage, aber er kommt mir immer so ein kleines bisschen arrogant vor. In dieser Geschichte empfand ich das als sehr massiv.
Die Art und Weise wie er jedoch den Mordfall aufklärt und alles seinem neuen Freund Watson darlegte war genial.
Watson selbst bleibt noch etwas im Hintergrund.
Er ist es der diese Geschichte erzählte und viele weitere folgen ja noch.
Auf 'der Hund der Baskervilles' freue ich mich am meisten.
Die recht kurze Lektüre mit 170 Seiten, die sich in einem schnellen Tempo lesen lies, ist mir 4 von 5 Sternen wert.
c)K.B. 07/2016