Ernst-Wolfgang Böckenförde

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Lebenslauf

Ernst-Wolfgang Böckenförde war o. Professor für Öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte und Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg, Bielefeld und Freiburg; sowie von 1983 bis 1996 Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Quelle: Verlag / vlb

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Neue Rezensionen zu Ernst-Wolfgang Böckenförde

Rezension zu "Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat" von Ernst-Wolfgang Böckenförde

Böckenförde, Rechts- und Verwaltungsrechtler sowie ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat bereits 1967 dieses kleine Buch publiziert, das sicher für den interessierten Westdeutschen eine kurze und prägnante Einführung in das Rechtsverständnis des deutschen Nachbarn, der DDR, sein sollte. Gedachtes Publikum war aber – das sei vorweg angemerkt – das akademische Publikum. So muss mit eine Menge Fachwörtern und schwieriger Materie gerechnet werden, denn die Rechtsauffassung der Kommunisten gründet sich im Wesentlichen auf der Philosophie von Karl Marx, deren Gänze man durcharbeiten muss, um die Rolle und Wirkweise des Rechts zu begreifen. Böckenförde beginnt daher beim dialektischen und historischen Materialismus, kämpft sich also durch die kommunistische Urphilosophie. Danach erörtert er die Rolle der Revolution im kommunistischen System und skizziert den anvisierten (idealen) Endzustand, den eigentlichen Kommunismus. Erst im zweiten Kapitel schreibt er über konkret juristische Institutionen wie Wahlen, Grundrechte und Prinzipien der Rechtspflege, die jeder demokratische Staat kennt, die aber nicht unbedingt im kommunistisch-sozialistischen Staat zu finden sein müssen. Im letzten Kapitel stellt er kommunistisches und demokratisches Rechtsverständnis gegenüber. Ich halte das sehr schmale Büchlein für die gelungenste – kurze – Darstellung / Einführung in die kommunistische Rechtstheorie die ich bislang gelesen habe. Böckenförde schafft es sehr gut, den vorher völlig Ahnungslosen in die kommunistische Rechtstheorie einzuführen; vorausgesetzt ist allerdings ein Grundmaß an Kenntnis juristischen Vokabulars.

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