Rezension zu "Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. und des Heiligen Römischen Reiches (Carolina)" von Friedrich-Christian Schroeder
Historikern wie Rechtshistorikern wohl bekannt: die Carolina, Deutschlands erstes „Strafgesetzbuch“ auf Reichsebene. Nur fand es lediglich subsidiär Anwendung, nämlich ausschließlich dann, wenn Landes- oder Stadtrecht Lücken aufwies oder sich der Kläger der günstigeren Rechtsnorm wegen lieber auf die Carolina berief, als auf das für ihn primär gültige Recht. – Unabhängig davon dokumentiert die Carolina den um 1532 aktuellen Rechts- und Mentalitätsstand. Das vorliegende Buch beinhal-tet neben dem in althochdeutsch (der Originalsprache) verfassten Text der Carolina auch Kommentare, die durch Friedrich-Christian Schroeder (dem Herausgeber des Heftes) verfasst worden sind. Somit werden zeitgemäße Begriffe oder Redewendungen ins aktuelle Recht/Sprache transformiert. (Unabhängig davon kann man aber ohne größere Mühen den Originaltext verstehen.) Überdies hat der Herausgeber dem Heft ein Schlusswort mit den wesentlichen historischen und rechtshistorischen Fakten beigegeben.