quasinegatorischAbmahnung
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Inhaltsangabe
Kurz nach Abschluss einer Petitionen wurde es dem Autor quasinegatorisch verboten, jemals aus einem Urteil, welches zu einer Petition führte, zu zitieren, ansonsten würde er mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder der Zahlung von 250.000 € belegt werden. Wer aus einem Urteil zitiert ist damit also ein Straftäter und ein sozialer Grenzgänger.
Das Urteil des Landgerichtes Bremen – nicht aus einem Urteil zitieren zu dürfen – ist noch in Kraft. Was den Autor dazu veranlasste, durch Veröffentlichungen die Frage zu stellen, wer hier in Deutschland nun tatsächlich die sozialen Grenzgänger sind.
International gehören diese Kasperlveranstaltungen mit Sicherheit zu den peinlichsten Vorstellungen eines Rechtsstaates.
Lachen Sie mit.
Das Urteil des Landgerichtes Bremen – nicht aus einem Urteil zitieren zu dürfen – ist noch in Kraft. Was den Autor dazu veranlasste, durch Veröffentlichungen die Frage zu stellen, wer hier in Deutschland nun tatsächlich die sozialen Grenzgänger sind.
International gehören diese Kasperlveranstaltungen mit Sicherheit zu den peinlichsten Vorstellungen eines Rechtsstaates.
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