Wie heiratete man im 12. und 15. Jh. ? Welche Rechtvorschriften und Bräuche fanden Anwendung und sind für Soziologen auswertbares Material? Michael Schröter hat eine Vielzahl an Prosa-, Rechts- und Sachtexten zusammengesucht und ausgewertet. Herausgekommen ist eine Übersicht über das Verheiratet-Werden junger Frauen, die im Hochmittelalter noch garnichts zu vermelden oder zu äußern hatten. Maßgeblich war der zwischen den Vätern oder nahen männlichen Verwandten zusammengekommene Konsens über die Verheiratung, der vertraglich fixiert wurde. Hinzu traten Rituale, die dieses Konsens nach außen dokumentierten. Ähnlich verfuhr man auch in der römischen Antike. Erst im Spätmittelalter kommt es zu zwei fundamentalen Neuerungen: einerseits beansprucht die Kirche ein Mitrederecht, eine Legitimation dieser Ehe, indem sie Segen spendet und das Sakrament ausgibt. Eine rechtmäßige Ehe ist nur dann möglich, wenn sie kirchlich legitimiert ist. Mit der Kirche drängt sich in der Frühen Neuzeit immer weiter der Staat in das Eheschließungsrecht; frühestens mit der Reformation, spätestens mit der Zivilehe. Und, zweitens, spätestens im Spätmittelalter erhält die Frau im Eheschließungsprozess auch in den unteren Gesellschaftsschichten eine Stimme, sie kann mit einwilligen, ihre Zustimmung ist konstitutiv. -- Das Buch ist keine rein historische Abhandlung, sondern möchte vor allem soziologisch eine Entwicklung aufzeichnen. Zentral ist Schröters These, wonach der kirchlich-staatliche Eheschließungsakt Resultat der seit dem 13. Jh. einsetzenden Verstaatlichen und Staatsbildung sei. Diese These kann man sehr gut nachvollziehen, das vorgelegte Quellenmaterial sowie seine Wertung lassen diese Aussagen zu.
Rezension zu "»Wo zwei zusammenkommen in rechter Ehe ...«" von Michael Schröter