Der Abschluß der Wesselsschen Trilogie, über Vermögensdelikte und Jagd- und Fischwilderei. Statistisch gesehen liegen die Klausuren im ersten Examen angeblich eher im Bereich der Vermögensdelikte, als daß sie einen Schwerpunkt bei den Körperverletzungsdelikten oder im Allgemeinen Teil hätten. Also ist ausdauerndes Lesen gefragt, liebe Kollegen, unser Alpmann-Dozent in Münster (Doc Schneider) meinte damals, wir müßten Wessels` Bücher auswändig kennen, und wenn man jetzt noch mal reingesehen hat: Er hatte nicht ganz unrecht, daß das funktioniert. An einer Stelle schreibt der Autor über den "untauglichen Versuch des § 263", aber dabei ist der versuchte Betrug doch gar nicht strafbar? Bitte um Aufklärung.
Aus den Eingeweiden des Strafrechts