RRS II Rückfallrisiko bei SexualstraftäternVerfahren zur Bestimmung von Rückfallrisiko und Behandlungsnotwendigkeit
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Inhaltsangabe
Das Verfahren zur Bestimmung von Rückfallrisiko und Behandlungsnotwendigkeit bei Sexualstraftätern (RRS) wurde 2001 vorgestellt. Die rege Nachfrage machten in den Jahren 2002, 2004 und 2006 Neuauflagen erforderlich. Nachdem die letzte Auflage mehrfach nachgedruckt werden musste. erschien es sinnvoll das Verfahren vollständig zu überarbeiten.
Im Gegensatz zu anderen Prognoseverfahren geht das RRS nicht von dichotomen Rückfallkriterien aus (etwa Rückfall mit einem Sexualdelikt ja oder nein), sondern definiert Schweregrade des Rückfalls von Allgemein- und Sexualkriminalität, die mittels Pradiktorvariablen bestimmt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht einerseits die Berücksichtigung von unterschiedlichen Ausprägungsgraden der bisherigen und der erwarteten Kriminalität und andererseits die Anwendung klassischer statistischer Verfahren. Unverändert ist das RRS II insofern ein sehr spezielles Verfahren, als es (a) nur auf Sexualstraftäter anwendbar ist (b) an einer Stichprobe von deutschen Tätern entwickelt wurde. Basis dieses Verfahren bildete - wie schon beim RRS - eine Stichprobe haftentlassener erwachsener Sexualstraftäter.
Im Gegensatz zu anderen Prognoseverfahren geht das RRS nicht von dichotomen Rückfallkriterien aus (etwa Rückfall mit einem Sexualdelikt ja oder nein), sondern definiert Schweregrade des Rückfalls von Allgemein- und Sexualkriminalität, die mittels Pradiktorvariablen bestimmt werden. Dieses Vorgehen ermöglicht einerseits die Berücksichtigung von unterschiedlichen Ausprägungsgraden der bisherigen und der erwarteten Kriminalität und andererseits die Anwendung klassischer statistischer Verfahren. Unverändert ist das RRS II insofern ein sehr spezielles Verfahren, als es (a) nur auf Sexualstraftäter anwendbar ist (b) an einer Stichprobe von deutschen Tätern entwickelt wurde. Basis dieses Verfahren bildete - wie schon beim RRS - eine Stichprobe haftentlassener erwachsener Sexualstraftäter.