Bücher mit dem Tag "bgb"
52 Bücher
- Palandt
Bürgerliches Gesetzbuch
(7)Aktuelle Rezension von: eva1982Dr Palandt ist ein abs Stdwerk, aber wg seiner st Abk manchm sehr anstrengend zu lesen. - Hans Brox
Allgemeiner Teil des BGB
(7)Aktuelle Rezension von: HoldenDas ultimative Einsteigerbuch im BGB, allgemein anerkannt und für Absolute Beginner gut lesbar. Aber auch mit vielen weiterführenden Hinweisen, ich hatte mich gewundert, wie tiefschürfend das angeblich "leichte" Erstsemsterbuch doch ist. Manche Bezugnahmen zB auf das Ehegesetz und ins Erbrecht sind auch dem vollen Volljuristen noch neu. Einen Literaturnobelpreis wirds für das Buch wohl nicht geben, aber von mir eindeutig einen "Daumen hoch". - Helmut Köhler
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
(44)Aktuelle Rezension von: Yoyomaus(Achtung, diese Bewertung ist für die Bücher dieser Reihe einfach zu verallgemeinern, da sie im Aufbau und ihrer Art alle gleich sind, sich jedoch nur mit dem jeweiligen Gesetzestexten beschäftigen)
Wer sich zwangshalber durch Beruf oder Studium mit Gesetzetexten beschäftigen muss, kommt an den Büchern dieses Verlages wohl kaum vorbei. Sie beinhalten alle Gesetzestexte, die zu der jeweiligen Sparte gehören, beinhaltet außerdem Verweise, wann Gesetze geändert wurden beziehungsweise gestrichen. An sich sind diese Büchlein also perfekt. Vor allem auch, weil sie recht günstig zu haben sind. Einziger Wermutstropfen ist, dass man immer wieder gezwungen ist sich neue Exemplare zu kaufen, da die Texte sich immer wieder aktualisieren und ändern. Da muss man dann also hinterher sein und effektiv ist das alte Exemplar dann zumeist für die Katz, was also bedeutet, dass so ein Nachschlagewerk dann für Lernzwecke kaum noch zu gebrauchen ist, wenn man auf Aktualität angewiesen ist.
- Dieter Medicus
Bürgerliches Recht
(5)Aktuelle Rezension von: Holden"Der Medicus": Zur Examensvorbereitung geschrieben, wenn man auf den Rep verzichten möchte (oder ergänzend). Höhere Mathematik, aber immerhin mal ein Buch, das beim AT nicht im ersten Semester verharrt, beim Schuldrecht nicht im zweiten usw. - Dieter Medicus
Schuldrecht II
(1)Aktuelle Rezension von: HoldenDas bekannte Schuldrechtslehrbuch von Medicus, etwas anspruchsvoller als das Werk von Brox, aber für die Examensvorbereitung reicht das nicht aus. Dafür mit weiterführenden Hinweisen, nur das "freilich" an so viele Stellen verwirrt: Wieso freilich? - Alexander Deicke
Bankrecht - leicht gemacht
(1)Aktuelle Rezension von: HoldenVom Umfang her genau richtig zum Lesen, sollten sich sämtliche übrigen Jurabücher mal ein Beispiel dran nehmen: Ein Einsteigerbuch zum Thema Bankrecht, für den ersten Einblick sehr gut geeignet, für juristische Ansprüche aber sicher zu wenig. Die Säulen des Bankwesens werden erläutert, die Unterschiede bei Insidern und Insiderinformationen, Bad banks und Investment werden erklärt, ebenso Depotgeschäfte und Basel I-III. Also ganz gut für den Einstieg, der Autor empfiehlt selbst, das Buch wenige Wochen später noch mal zur Hand zu nehmen, um zu sehen, was hängengeblieben ist, und sich danach tiefergehender Fachliteratur zu widmen.
- Egbert Rumpf-Rometsch
BGB AT
(3)Aktuelle Rezension von: HoldenER-Rs Fallbeispiele im Zivilrecht zu den kleinen Scheinen. Diese Bücher haben ebenso wie die Bücher von Braunschneider eine Lücke in der Ausbildungsliteratur geschlossen, weil es einfach keine passenden Bücher für diese Zeitspanne des Studiums gab. Für die Examensvorbereitung aber ungeeignet. - Hans-Henner Hess
Das Schlossgespinst
(36)Aktuelle Rezension von: NelingEin "Beinahekrimi", der in Meiningen (Thüringen) spielt, den ich etwas zu albern fand. Außerdem war der Protagonist sehr unglaubwürdig und mir absolut unsympathisch.Aber die Auflösung war dann doch überraschend, weshalb dieses Buch doch noch grade so 3 Sterne kriegt. Weitere Bücher von Komissar Finkel und von diesem Autoren werde ich mir aber eher sparen und zu anderen Büchern greifen, was ich hier auch den Lesern meiner kurzen Rezension empfehle. - Othmar Jauernig;Friedrich Lent
Zivilprozessrecht by Othmar Jauernig (2007-09-05)
(1)Aktuelle Rezension von: Holdenjauernigs bekanntes Lehrbuch zum Erkenntnisverfahren (bzw. ZPO I), übersichtlich aufgebaut mit so ziemlich allen wichtigen Themen, die examensrelevant sind (Verfügung- Beschluß-Urteil, Zuständigkeitsregeln, Urkundenverfaren usw.) Aber für das Referendariat reicht das Buch natürlich nicht, da zB für den Aufbau einer Relation zB nur ein kleiner Abschnitt vorgesehn ist. Und außerdem vertritt der Autor viele Mindermeinungen, ob der potentielle Klausurkorrektor damit einverstanden ist, bleibt dahingestellt. - Ralf Höcker
Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer
(14)Aktuelle Rezension von: justitiaDas "drittel Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker knüpft an seine Vorgänger an. Der Rechtsanwalt schildert auf sachliche Weise einige Rechtirrtümer, welche in der heutigen Gesellschaft oft vorzufinden sind. Dazu zählen unter anderem:Adelstitel, Arzttermin verpasst, Beschädigung geliehener Sachen, Bezahlen mit 500-Euro-Schein, Doktortitel Namensbestandteil, Hitzefrei für Arbeitnehmer, Elterliches Züchtigungsrecht, Recht an der Fernbedienung, Eichstrich beim Bierglas, Tischreservierungen, Sammelklagen, Todesstrafe, Barfuß Auto fahren, Knöllchen von Privatleuten, Anfassen von Lebensmitteln verpflichtet zum Kauf, Nächtliches Baden und Duschen... Insgesamt ist das Lexikon recht informativ, auch für juristisch Geschulte. Für Laien ist es ebenso zu empfehlen, da es sich nicht in der Fachsprache verliert, sondern anschaulich, gut verständlich und praxisnah die rechtlichen Irrtümer darlegt. Besonders gefallen hat mir auch, dass die relevanten Gesetzestexte am Ende des Buches hinterlegt worden sind. Was allerdings schade ist, dass sich einige Irrtümer aus den Vorgängerbänden hier wiederholen. Es scheint so, als sei dem Autor hier nichts Neues eingefallen. Aber dann sollte man doch lieber auf einige Seiten verzichten, als Irrtümer nochmals aufzugreifen und darzustellen. Das wirkt nicht besonders professionell und daher kann ich nur drei Sterne vergeben, obwohl mir das Buch insgesamt äußerst gut gefallen hat. - Uwe Wesel
Fast alles, was Recht ist
(14)Aktuelle Rezension von: Nelly87Der Inhalt
Das Werk ist - für Nichtjuristen, aber auch für Juristen verfasst - eine Einführung in das Recht. Dazu verliert es sich nicht in juristischen Details, sondern vermittelt wesentliche Grundbegriffe, erläutert, was sich dahinter verbirgt. Zudem bringt es zentrale Rechtsfälle, die von der Rechtsprechung entschieden worden sind. Damit wird der Stoff nicht nur anschaulich und plastisch. Der Leser bekommt vielmehr auch ein Gefühl über den Einfluss und die Bedeutung der Judikative. Bei all dem beschreibt der Autor nicht nur, sondern übt auch Kritik und gibt Anregungen zum Weiterdenken, damit sich der Leser ein Urteil bilden kann. Inhaltlich beginnt Wesel mit der Sprache des Juristen und stellt dann exemplarisch Materien u.a. aus dem Staats-, Europa- und Verwaltungsrecht, dem Privat- und Arbeitsrecht sowie dem Strafrecht dar. Am Schluss erfährt der Leser noch Wichtiges zu Theorie und Methode des Rechts. Vorteile auf einen Blick - vermittelt das Verständnis für zentrale Strukturen des Rechts - gibt einen Überblick zu den wesentlichen Rechtsgebieten - anregender, amüsanter Schreibstil
Der Autor
Nach dem Abitur in Hamburg studierte Wesel an der Ludwig-Maximilians-Universität in München klassische Philologie, bevor er zur Rechtswissenschaft wechselte. Von 1961 bis 1968 war er an der Münchner juristischen Fakultät zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann Assistent bei Wolfgang Kunkel. Er wurde 1965 mit einer Arbeit zum Römischen Recht an der Universität des Saarlandes zum Dr. iur. promoviert. Er habilitierte sich 1968 mit einer Schrift über Römisches Recht und Bürgerliches Recht.1968 wurde er zum Ordentlichen Professor für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin berufen und von 1969 bis 1973 war er deren Vizepräsident. Im März 2001 wurde er emeritiert. Im Mai 2006 wurde Wesel in Berlin als Rechtsanwalt zugelassen.Er ist Mitglied des PEN-Zentrums Deutschland und regelmäßiger Mitarbeiter der ZEIT, der Kritischen Justiz und des Kursbuches. [ Quelle: Wikipedia ]
Meine MeinungNachdem ich 5 Jahre Studium hinter mich gebracht habe, hätte ich eine ganze Wagenladung mit Sachbüchern, die ich euch vorstellen könnte. Doch die wollte ich auf meinem Blog nie haben. Warum also nun diese Rezension? Bei Fast alles, was Recht ist handelt es sich nicht um ein klassisches juristisches Lehrbuch, sondern ist vielmehr gerade an Nicht-Juristen gerichtet. Ich habe es von meiner Tante, die selbst Anwältin ist, geschenkt bekommen, als ich mich nach dem Abi dazu entschieden habe, genau dieses Gebiet zu studieren. Nun stehen meine mündlichen Examensprüfungen bevor und wer kennt es nicht: man greift auch zu dem noch so kleinen Strohhalm, also habe ich mir auch dieses Werk nochmal zu Gemüte geführt.
Uwe Wesel hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jura auch für Nicht-Juristen verständlich zu erklären. Denn die Waffe eines jeden Juristen ist seine Sprache, die außer ihm nur andere "Gleichgesinnte" verstehen können. Wer schon einmal einen Blick ins BGB geworfen hat, wird mir da wohl zustimmen. Doch Uwe Wesel will zeigen, dass Jura auch nur logisches Denken und ein wenig Verständnis ist.
Er beschäftigt sich ausgiebig mit den drei großen Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht. Er geht aber auch auf Themen wie Gerechtigkeit ein. Das Buch umreißt das Recht in einem Umfang, der mich wirklich überrascht hat, denn er deckt so ziemlich jedes große Gebiet ab. Dabei versucht er, komplexe Themen in einfache Worte zu kleiden, doch man darf sich nicht täuschen lassen: einfache Lektüre ist was anderes. Denn das Themengebiet bleibt ein schwer durchdringbares.
Allerdings sind mir zwei Minuspunkte negativ im Gedächnis geblieben. Zum einen werden immer wieder Paragrafen fehlerhaft zitiert. Da wird das Rechtsstaatsprinzip einmal nach Art. 200 GG verortet, einmal nach Art. 10 GG, dabei steht es in Wahrheit in Art. 20 GG (und das nicht erst seit gestern). Auch die Ewigkeitsgarantie, die für unsere Verfassung einen herausragenden Posten einnimmt, steht in Wesels Grundgesetz wohl an anderer Stelle als in meinem. Nachdem mir die bereits 8. Auflage des Buches vorliegt, kann man doch davon ausgehen, dass solche Fehler zwischenzeitlich beseitigt wurden. Für den gebietsfremden Leser mag das vielleicht kleinkariert erscheinen und auch nicht weiter auffallen. Wer allerdings weiß, wo was steht, der stolpert immer wieder über diese Stellen.
Hinzu kam, dass Uwe Wesel an vielen Stellen seine ganz eigene Meinung über diskutierte Rechtsprobleme oder Streitstände mit in den Text einfließen lässt. Das ist in der juristischen Literatur nichts außergewöhnliches, gerade in diesem Buch hätte ich mir aber Objektivität gewünscht. Zumal ich der Ansicht bin, dass diese Meinungseinstreuungen das Ganze noch verkomplizieren.
Mein Fazit
Wer sich für unser Rechtssystem interessiert und gerne wissen möchte, wie sich alles aufbaut, der ist mit Fast alles, was Recht ist richtig bedient. Und auch wer mit dem Gedanken spielt, ein Jura-Studium in Angriff zu nehmen, sollte vielleicht mal einen Blick risikieren. Das Buch liefert einen wirklich guten Überblick und zeigt, dass auch Juristen nur mit Wasser kochen. - Hans-Peter Richter
Sachenrecht 1
(2)Aktuelle Rezension von: OfeliaEine wirklich sehr gute und übersichtliche Eünführung in das Mobilarsachenrecht. Natürlich wieder nur für einen Überblick geeignet, aber fürs Studium doch sehr zu empfehlen. Gerade auch um einen schnellen Überblick über die zu prüfenden §§ zu bekommen und Sperrwirkungen gegenüber anderer sehr zu empfehlen - Eugen Klunzinger
Einführung in das Bürgerliche Recht (Vahlen Handbücher der Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften)
(4)Noch keine Rezension vorhanden - Rainer Dresen
Kein Alkohol für Fische unter 16
(17)Aktuelle Rezension von: Roswitha_BoehmDie Anwälte Rainer Dresen und Anne Nina Schmid haben unter dem Titel „Kein Alkohol für Fische unter 16“ skurrile Gesetze und Urteile gesammelt. Obwohl Gesetze nun einmal oft staubtrocken sind, habe die beiden es geschafft hier eine bunte und interessante Sammlung zusammenzustellen, sowie diese anschaulich zu erklären. Es handelt sich hier nicht um Gesetzestexte, die 1:1 abgeschrieben wurden, sondern quasi um Auszüge samt, teils witziger, Erklärungen. Je weiter in dem Buch allerdings gelesen habe, desto mehr trocknete der Humor der Autoren ein. Es wurde schnell langweilig, was ich eben dem nachlassenden Humor zuschreibe.
Die Kapitel sind gut gegliedert und lustig gemacht ist das „Rechtsquiz“, welches sich am Anfang der Kapitel befindet. Hier gibt es dann eine Frage, zum Thema Recht, mit Antwortmöglichkeiten und natürlich auch die passende Auflösung. Leider aber nichts wirklich Besonderes. Ich hätte mir hier eher „kuriose Begrifflichkeiten aus der Gesetzgebung“ oder etwas in der Richtung vorstellen können.
Für Zwischendurch eine ganz nette Lektüre mit mäßigem Humor.
- Hans-Peter Richter
BGB, Allgemeiner Teil
(3)Aktuelle Rezension von: OfeliaBGB ALLGEINER TEIL: Diesen Teil kann ich nur empfehlen, besonders für Erstsemester, da es zu Anfang auch einen schaubildlichen Überblick über das gesamte deutsche Recht gibt. Die einzelen Prüfungspunkte und Definitionen werden jeweils optisch hervorgehoben, was gerade für die schnelle Suche sehr hilfreich ist. Zudem gibt es viele Bearbeitungs- und Prüfungshinweise. Die Inhalte werden zudem durch kleine Fälle und deren Lösung verdeutlicht. Die Wiederholungsfragen am Ende jedes Kapitels sorgen dafür, dass sich die Thematik wirklich im Gedächtnis festsetzt. Zwar ersetzt dieses Skript kein Lehrbuch, aber für eine Einführung und das schnelle Nachschlagen ist es perfekt.