Bücher mit dem Tag "bgb"
9 Bücher
- Alexander Deicke
Bankrecht - leicht gemacht
(1)Aktuelle Rezension von: HoldenVom Umfang her genau richtig zum Lesen, sollten sich sämtliche übrigen Jurabücher mal ein Beispiel dran nehmen: Ein Einsteigerbuch zum Thema Bankrecht, für den ersten Einblick sehr gut geeignet, für juristische Ansprüche aber sicher zu wenig. Die Säulen des Bankwesens werden erläutert, die Unterschiede bei Insidern und Insiderinformationen, Bad banks und Investment werden erklärt, ebenso Depotgeschäfte und Basel I-III. Also ganz gut für den Einstieg, der Autor empfiehlt selbst, das Buch wenige Wochen später noch mal zur Hand zu nehmen, um zu sehen, was hängengeblieben ist, und sich danach tiefergehender Fachliteratur zu widmen.
- Dieter Medicus
Grundwissen zum Bürgerlichen Recht. Ein Basisbuch zu den Anspruchsgrundlagen (Academia luris)
(2)Aktuelle Rezension von: HoldenDAS soll alles "Grundwissen" zum Bürgerlichen Recht sein, schockschwere Not! Spaß beiseite, Medicus` und Petersens Buch als "Basisbuch zu den Anspruchsgrundlagen", nicht so tiefschürfend und erschöpfend wie deren "Bürgerliches Recht", sicher auch nichts für die früheren Semester, aber in der Examensvorbereitung sicherlich ähnlich wertvoll wie ihr Hauptwerk. Viele Sachen erschienen mit leichter verständlich und weniger akademisch anspruchsvoll als im "Bürgerlichen Recht", der Stoff, den wir damals bei den Alpmännern durchgenommen haben, kommt in diesem Buch ähnlich kurz und auf den Punkt vor. Sehr empfehlenswert!
- Dieter Schwab
Familienrecht
(5)Aktuelle Rezension von: HoldenDas Familenrechtslehrbuch aus der bekannten Reihe der Jurabücher, die mir eigentlich immer am besten gefallen hat. Die wenigen Fragestellungen, die für den Pflichtfachbereich wesentlich sind (Schlüsselgewalt, Scheidung, Besitzverhältnisse), werden behandelt, an zahlreichen Stellen scheint der Autor seine Meinung für vorzugswürdig gegenüber dem BGH zu halten, ansonsten für die Wahlfächler oder für den Fachanwaltskurs interessant. Und sind das nicht ganz überwiegend die weiblichen Kollegen mit dem familiären Touch? Ich glaube schon... - Justus Blind
Christians Rechtspraktikum - ein erzählerischer Einblick in die Grundstrukturen des deutschen Rechtswesens: Teil 1: Das Verfassungs-, Staatsorganisations- und Zivilrecht
(2)Aktuelle Rezension von: JustusBlindDieses Buch wurde mit dem Anspruch geschrieben, juristischen Laien, Schülerinnen und Schülern von Grund- und Leistungskursen im Recht, Auszubildenden in juristischen Berufen und Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten in den ersten Semestern die Grundzüge unseres Rechtswesens im Rahmen einer kleinen Erzählung spannend aufzubereiten.
Christian ist 17 Jahre alt und Schüler eines Gymnasiums. Als die elfte Klasse zu Ende geht und die Kollegstufe naht, macht er sich erstmals Gedanken über seine berufliche Zukunft. Welche Leistungskurse soll er für die Kollegstufe wählen? Wirtschaft, Recht und Politik haben ihn ja schon immer interessiert. Aber ist das wirklich das Richtige für ihn? Um das herauszufinden, macht er ein Praktikum bei seinem Onkel Steffen, einem Rechtsanwalt. In der Kanzlei lernt Christian das Recht in all seinen Facetten kennen. Und es ist gar nicht trocken, so wie er es sich vorgestellt hatte.
Und dann ist da noch Anna, die hübsche Anwaltssekretärin...
- Ulrich Eisenhardt
Gesellschaftsrecht
(3)Aktuelle Rezension von: HoldenEin Standardwerk im Bereich Gesellschaftsrecht, über Gründung zur Auflösung der bekanntesten Gesellschaftsformen, was passiert bei Vererbung eines Gesellschaftsteils bis zur Austauschung von Mitgliedern. Meine Ausgabe ist leder zu alt, so daß die zwischenzeitlichen Veränderungen hinsichtlich von BGB-Gesellschaft und der Societas Europaea nicht enthalten sind, und laut unserer Repetitorin Claudi vertritt Eisenbart viele Mindermeinungen. - Othmar Jauernig;Friedrich Lent
Zivilprozessrecht by Othmar Jauernig (2007-09-05)
(1)Aktuelle Rezension von: Holdenjauernigs bekanntes Lehrbuch zum Erkenntnisverfahren (bzw. ZPO I), übersichtlich aufgebaut mit so ziemlich allen wichtigen Themen, die examensrelevant sind (Verfügung- Beschluß-Urteil, Zuständigkeitsregeln, Urkundenverfaren usw.) Aber für das Referendariat reicht das Buch natürlich nicht, da zB für den Aufbau einer Relation zB nur ein kleiner Abschnitt vorgesehn ist. Und außerdem vertritt der Autor viele Mindermeinungen, ob der potentielle Klausurkorrektor damit einverstanden ist, bleibt dahingestellt. - Heinrich Schönfelder
Schönfelder Deutsche Gesetze, gebundene Ausgabe ohne Fortsetzung. Ausg.II/2013
(2)Aktuelle Rezension von: HoldenDer Häßlichfelder, Häßlichacker, nicht mit der roten Mao-Bibel zu verwechseln. Das Einsortieren der neuen losen Blätter in den Schmöker war die Pest, fast das Schlimmste am Jurastudium. Nicht zum "Von vorne nach hinten"-Lesen, eher so zum Nachschlagen, und mittlerweile auch mit einem Ergänzungsband geliefert. Für Studienanfänger nicht notwendig erforderlich, da reichen auch die kleineren Bücher, ebenfalls aus der Beck-Reihe. Ansonsten auch als Türstopper und Unterlage für Biergläser geeignet.
- Hans Brox
Besonderes Schuldrecht
(7)Aktuelle Rezension von: HoldenBrix` Buch zum Besonderen Schuldrecht, hat wohl jeder während des Studiums gelesen, ich habe damals die Bücher von Medicus bevorzugt, weil die als anspruchsvoller galten. Für den ersten Zugriff im dritten Semester sehr gut geeignet, zur Examensvorbereitung aber nicht ausreichend, das Kleingedruckte ist aber wichtig und sollte man draufhaben. Herrn Brox hat man damals öfters an der Münsteraner Uni gesehen, er hatte angeblich unter dem Dach noch sein Büro, wo er an seinen Werken schraubte. Zur Examensvorbereitung und während des Referendariats sollte man auf den "Palandt" zurückgreifen oder zumindest auf die Buchstaben, die darin enthalten sind.
- Manfred Löwisch
Arbeitsrecht: Ein Studienbuch
(1)Aktuelle Rezension von: HoldenLöwischs Arbeitsrechtsbuch aus der Werner-Wernersen-Reihe. Alle wichtigen Punkte werden angegangen, den einzelnen Kapiteln werden Fälle vorangestellt, die man dann mit der Lektüre lösen kann. Und Kontrollfragen schließen sich an die jeweiligen Kapital an, die am Ende des Buches aufgelöst werden. Beim Zitieren ist Löwisch sehr von sich überzeugt und zitiert sich am liebsten selbst, na ja, so sind sie halt! Für die Ausbildung zum Fachanwalt reicht das Buch nicht, aber für Studium und Referendariat reichts locker. Für di glangerts leicht! - 8
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