Bücher mit dem Tag "rechtswissenschaften"
65 Bücher
- Bernhard Schlink
Der Vorleser
(5.782)Aktuelle Rezension von: Miriam321123Alles in allem ist Der Vorleser von Bernhard Schlink das schlechteste Buch, welches ich in meinen 30 Jahren gelesen habe.
Angefangen von den schlecht gezeichneten, unrealistischen Charakteren deren Handlungen nicht nachvollziehbar sind zum inhaltlichen.
Große und wichtige Themen auf ein paar Seiten runter zu brechen und Themen, wie sexuellen Missbrauch und NS-Verbrechen, werden meiner Meinung nach relativiert und zum Teil auch einfach Falsch dargestellt.
Für mich las sich das Buch als billige Pornografie mit Nazifantasien ohne wirkliche Story. Öde, unreflektiert und eine Schande, dass dieses Buch eine solche Popularität erreicht hat.
Sprachlich kann man drüber streiten...Mir hat der Schreibstil nicht zugesagt.
- Hartmut Maurer
Allgemeines Verwaltungsrecht
(2)Aktuelle Rezension von: OfeliaSehr verständlich geschrieben, übersichtllich gegliedert, gerade für Anfangssemester hevorragend geeignet - Rolf Bossi
Halbgötter in Schwarz
(6)Aktuelle Rezension von: AvatarusHerr Bossi hat hier einen Versuch gewagt, auf die der braune Vergangenheit deutscher Justz hinzuweisen. Die Aufarbeitung jener Zeit ist immer noch nicht abeschlossen und der braune Sumpf der deutschen Justiz, wie er seinerzeit noch in der Republik werkelte, ist wichtiger denn je. Das Thema ist aktuell und brisant. Ich glaube nicht daran, dass es da noch so viele Auswirkungen gibt. Ist ja viel Zeit vergangen und viele sind verstorben. Der Einfluss ist schwach. Jedoch sollte man sich an gewisse Urteile wagen. Das Buch ist auch ein Versuch, an die Fehlbarkeit er Richter zu plädieren. Das auf Grundlage des Nazideutschland zu tun, halte ich für fraglich. Ich persönlich habe mir mehr über Herrn Dreher erhofft. Das Buch vom Schirach "Der Fall Collinie" hat ja das skandalöse Wirken des Eduard Dreher thematisiert. Da hätte ich gern mehr zu gelesen. Ist aber leider nicht behandelt worden. - Holger Fleischer
Handelsgesetzbuch HGB
(21)Aktuelle Rezension von: Yoyomaus(Achtung, diese Bewertung ist für die Bücher dieser Reihe einfach zu verallgemeinern, da sie im Aufbau und ihrer Art alle gleich sind, sich jedoch nur mit dem jeweiligen Gesetzestexten beschäftigen)
Wer sich zwangshalber durch Beruf oder Studium mit Gesetzetexten beschäftigen muss, kommt an den Büchern dieses Verlages wohl kaum vorbei. Sie beinhalten alle Gesetzestexte, die zu der jeweiligen Sparte gehören, beinhaltet außerdem Verweise, wann Gesetze geändert wurden beziehungsweise gestrichen. An sich sind diese Büchlein also perfekt. Vor allem auch, weil sie recht günstig zu haben sind. Einziger Wermutstropfen ist, dass man immer wieder gezwungen ist sich neue Exemplare zu kaufen, da die Texte sich immer wieder aktualisieren und ändern. Da muss man dann also hinterher sein und effektiv ist das alte Exemplar dann zumeist für die Katz, was also bedeutet, dass so ein Nachschlagewerk dann für Lernzwecke kaum noch zu gebrauchen ist, wenn man auf Aktualität angewiesen ist.
- Roman Leuthner
Nackt duschen - streng verboten
(115)Aktuelle Rezension von: SaintGermainIm Paragraphendschungel von Absurdistan Wer hat sich nicht schon mal über hiesige Paragraphenwut beschwert oder den Amtsschimmel zum Teufel gewünscht? Wohl jeder, aber dass es noch schlimmer geht – andere Länder, andere Sitten –, zeigt dieses Buch über verrückte Gesetze aus aller Welt. So ist es in Florida verboten, nackt zu duschen, und in Usbekistan darf man aus moralischen Gründen kein Billard spielen. Von „amüsant“ bis „unglaublich“ über „gar nicht mal so blöd“ dürften die Reaktionen in einer Small-Talk-Runde auf diese Fundgrube juristischer Kreativität reichen. Denn nach Lektüre dieser gar nicht trockenen Gesetzessammlung mutiert jeder zum unterhaltsamen Experten für „Gesetze-die-die-Welt-nicht-braucht“.
Dr. Roman Leuthner stellt in diesem Büchlein die verrücktesten Gesetze der Welt vor.
Er erläutert vorab, wie die Gesetze in der Neuen Welt entstehen und welchen tieferen Sinn sie haben. Anschließend liest man zunächst aberwitzige Gesetze aus den USA.
So ist es Männern in Miami verboten, sich mit einer sichtbaren Erektion in der Öffentlichkeit blicken zu lassen. Welche Konsequenzen ziehen Männer daraus, insbesondere im Sommer? In New Mexiko ist es Frauen verboten, sich mit unrasiertem Gesicht und unrasierten Beinen in der Öffentlichkeit sehen zu lassen. Dieses Gesetz sollte man auch bei uns einführen. Alle Ästheten werden begeistert " Hurra! " rufen.
In Vermont dürfen Frauen ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Ehegatten kein künstliches Gebiss tragen. Fragt man sich doch wieso? Mir fallen nur zwei Gründe ein.
In Alaska wiederum ist Elchen per Gesetz untersagt, auf den Bürgersteigen der Stadt der geschlechtlichen Liebe nachzugehen. Ich wusste bislang nicht, dass Elche lesen können.
Hochinteressant sind die Gesetze in Florida. Dort ist beim Sex nur die Missionarsstellung erlaubt. Die Brüste einer Frau zu küssen oder Oralverkehr mit ihr auszuüben ist streng verboten. Ferner ist es ein Verbrechen nackt zu duschen. Worin liegt der Sinn sich bekleidet zu duschen? Möchte man auf diese Weise seine Kleider reinigen? Dass solche Verbote Perversitäten Vorschub leisten, zeigen zwei weitere Gesetze aus Florida. Dort ist es nämlich untersagt mit einem Stachelschwein sexuell zu verkehren und öffentliche Mülleimer sexuell zu belästigen. Offenbar sind solche Fälle dort vorgekommen.
In North Carolina ist die Masturbation gesetzlich verboten und in Virginia darf laut Staatsgesetz Sex nur im Dunkeln stattfinden. Es ist eine Pflicht, dass das Licht unbedingt gelöscht wird. Außer der Missionarsstellung sind alle Stellungen verboten.
Ob sich jemand wagt diese beiden letzt genannten Gesetze zu übertreten? Wie hoch ist das Strafmaß?
Den tieferen Sinn eines Gesetzes aus Pennsylvania habe ich bislang noch nicht durchschaut, wonach es streng verboten ist, sich hinzusetzen, während man seinen Rasen mit einem Schlauch wässert.
In Kalifornien ist es Frauen verboten mit einer Haushaltsschürze zu fahren. Was mag der Grund sein?
In Maine gibt es ein Gesetz, das verbietet aus einem Flugzeug auszusteigen, während es fliegt. Wer erlässt solche Gesetze?
In New Jersey ist Männern während der Fischfangsaison das Stricken verboten. Ist es nicht ökonomisch sinnvoll beim Angeln einen Pulli zu stricken?
Man wird auch über Gesetzestexte aus Australien, Kanada , Asien und Südamerika informiert.
So kann ein Ehemann in Uruguay, wenn er seine Frau mit einem Liebhaber inflagranti ertappt, den Liebhaber und seine untreue Frau umbringen oder alternativ den Liebhaber kastrieren. Eine interessante Variante des Machismo.
Man liest auch eine Reihe abstruser Gesetze aus der alten Welt. Ich erspare mir an dieser Stelle auf deutsche Gesetze näher einzugehen, sondern wundere mich stattdessen über die Esten. Bei denen ist es nicht erlaubt, während der körperlichen Liebe Schach zu spielen.
Fragt man sich, was dagegen spricht?
Dass in französischen Zügen das Küssen verboten ist, hätte ich bislang nicht angenommen. Dieses Gesetz kann von keinem Franzosen erlassen worden sein.
In Italien können Männer, die öffentlich einen Rock tragen, verhaftet werden und in England dürfen zwei Männer in einem Haus nur Sex miteinander haben, wenn sich keine weiteren Personen dort aufhalten.
Niemals hätte ich geglaubt, dass die freien Ungarn laut Gesetz das Licht beim Sex löschen müssen. Vermutlich hält sich keiner dran.Eine sehr amüsante Lektüre, wenn man sich für die Abgründe und Aberwitzigkeiten menschlicher Regelungswut interessiert.
- Helmut Köhler
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
(44)Aktuelle Rezension von: Yoyomaus(Achtung, diese Bewertung ist für die Bücher dieser Reihe einfach zu verallgemeinern, da sie im Aufbau und ihrer Art alle gleich sind, sich jedoch nur mit dem jeweiligen Gesetzestexten beschäftigen)
Wer sich zwangshalber durch Beruf oder Studium mit Gesetzetexten beschäftigen muss, kommt an den Büchern dieses Verlages wohl kaum vorbei. Sie beinhalten alle Gesetzestexte, die zu der jeweiligen Sparte gehören, beinhaltet außerdem Verweise, wann Gesetze geändert wurden beziehungsweise gestrichen. An sich sind diese Büchlein also perfekt. Vor allem auch, weil sie recht günstig zu haben sind. Einziger Wermutstropfen ist, dass man immer wieder gezwungen ist sich neue Exemplare zu kaufen, da die Texte sich immer wieder aktualisieren und ändern. Da muss man dann also hinterher sein und effektiv ist das alte Exemplar dann zumeist für die Katz, was also bedeutet, dass so ein Nachschlagewerk dann für Lernzwecke kaum noch zu gebrauchen ist, wenn man auf Aktualität angewiesen ist.
- Palandt
Bürgerliches Gesetzbuch
(7)Aktuelle Rezension von: eva1982Dr Palandt ist ein abs Stdwerk, aber wg seiner st Abk manchm sehr anstrengend zu lesen. - Peters
Juristische Grundkurse / Band 27 - Die erste Hausarbeit im Öffentlichen Recht
(1)Aktuelle Rezension von: OfeliaSicherlich für Anfangssemester sehr hilfreich, auch wenn man natürlich immer beachten muss, dass die meisten Professoren doch gerne ihre eigenen Formalien haben. Aber gerade was die Zitierweise und auch den Gutachtenstil betrifft, hat es mir durchaus sehr geholfen. Neben einer kleinen Einführung in den Umgang mit Word zur Formatierung der Hausarbeit sind auch die wichtigsten Schemata der Prüfungen im öffentlichen Recht und deren Musterlösung enthalten. Durchaus auch was die allgemeinem Formalien angeht für die anderen Fachbereiche sehr hilfreich. - Wolf-Rüdiger Schenke
Polizei- und Ordnungsrecht
(3)Aktuelle Rezension von: OfeliaEin sehr gutes Buch, dass inhaltlich gut gegliedert ist, sehr übersichtlich und flüssig zu lesen - Justus Blind
Christians Rechtspraktikum - ein erzählerischer Einblick in die Grundstrukturen des deutschen Rechtswesens: Teil 1: Das Verfassungs-, Staatsorganisations- und Zivilrecht
(2)Aktuelle Rezension von: JustusBlindDieses Buch wurde mit dem Anspruch geschrieben, juristischen Laien, Schülerinnen und Schülern von Grund- und Leistungskursen im Recht, Auszubildenden in juristischen Berufen und Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten in den ersten Semestern die Grundzüge unseres Rechtswesens im Rahmen einer kleinen Erzählung spannend aufzubereiten.
Christian ist 17 Jahre alt und Schüler eines Gymnasiums. Als die elfte Klasse zu Ende geht und die Kollegstufe naht, macht er sich erstmals Gedanken über seine berufliche Zukunft. Welche Leistungskurse soll er für die Kollegstufe wählen? Wirtschaft, Recht und Politik haben ihn ja schon immer interessiert. Aber ist das wirklich das Richtige für ihn? Um das herauszufinden, macht er ein Praktikum bei seinem Onkel Steffen, einem Rechtsanwalt. In der Kanzlei lernt Christian das Recht in all seinen Facetten kennen. Und es ist gar nicht trocken, so wie er es sich vorgestellt hatte.
Und dann ist da noch Anna, die hübsche Anwaltssekretärin...
- Haimo Schack
BGB-Allgemeiner Teil
(1)Aktuelle Rezension von: OfeliaEin sehr schlankes Lehrbuch, das zwar das wichtigigste enthält, aber den allgemeinen Teil des BGB nicht besonders ausführlich behandelt. Es ist nicht unbedingt notwendig ihn in der Bibliothek stehen zu haben, kann aber aufgrund seiner Übersichtlichkeit auch nicht Schaden. Es hat den für die Schwerpunktreihe spezifischen Aufbau, mit dem nicht jeder klar kommt, sollte man vorher also unbedingt anlesen. - Falk van Helsing
Käse ist Käse im Sinne der Käseverordnung
(5)Aktuelle Rezension von: MissStrawberryNein, dieses Buch muss man nicht unbedingt gelesen haben - aber wenn man es liest, sollte man nicht gerade in der Öffentlichkeit sein. Nicht alles ist lustig, aber es gibt ne Menge Definitionen, die den Leser doch laut auflachen lassen. Meine Lieblingsdefinition ist:
Abkürzung ist eine kurze Fassung einer an sich längeren Gegebenheit.
Unterteilt ist das Buch in 28 Kapitel, die vom Thema Nahrung, Kleidungsbegriffe, Kankheit und Medizin über Beamte und Behörden, Häuser, Bauen und Wohnen bis zu Arbeit und Beruf, Freizeitbegriffe und Juristen alles umfasst. Mein Lieblingskapitel beschäftigt sich mit der Schule.
Zu guter Letzt gibt es auch noch eine Anleitung, um selbst so herrlich kurios und sinnentleert definieren zu lernen. Herrlich!
Insgesamt vergebe ich drei Sterne, weil ich mich unterhalten gefühlt habe, das Büchlein auch gern als kleines Extra verschenke, aber nicht komplett vom Hocker gehauen worden bin. - Florian Schmieg
Verwaltungsrecht, Allgemeiner Teil 1
(2)Aktuelle Rezension von: OfeliaVERWALTUNGSRECHT I: Das ist eines der besten Skripte, welches sich fast ausschließlich mit der Anfechtungsklage beschäftigt. Es bietet daher auch einen sehr guten Überblick und enthält zahlreiche Tipps und Bearbeitungshinweise zur KLageprüfung. Zudem enthält es Musterklausuren und die für die Richter- Skripe typischen Vertiefungsfragen am Ende jedes Kapitels. Dieses Skript kann ich also wirklich wärmstens empfehlen, gerade wenn man nur schnell etwas nachschlagen will. - Wolfram Viefhues
Strafrecht, Besonderer Teil 2
(1)Aktuelle Rezension von: OfeliaWas die Urkundsdelikte betrifft sehr umfangreich (zumindest im Rahmen eiens Skriptes) und als Einstieg oder zum schnellen Nachlesen sehr zu empfehlen. Zudem ist es sehr gut verständlich und bietet mit kurzen knappen Definitionen die optisch hervorgehoben sind eine klare Linie bei den Urkundsdelikten. es behandelt außerdem noch Aussagedelikte, Hehlerei (Die meiner Ansicht nach eher bei den Vermögensdelikten behandelt werden sollte), Strafvereitelung, Begünstigung,Geldwäsche- und Fälschung, Bestechung, falsche Verdächtigung und Vortäuschung einer Straftat, sonstige Delikte gegen die öffentliche Ordnung. Über diese Themengebiete gibt es einen mehr oder mider groben Überblick, der selbst für eine Klausurvorbereitung im Grundkurs bei Weitem nicht ausreicht. Generell hapert es bei den Strafrechtsskripten von Richter an der Zuordnung der Delikte und der Masse vn Delikten die innerhalb eines Skriptes behandelt werden. Weniger ist manchmal mehr. Aber auch hier punktet Richter mit den Vertiefungsfragen und der Übersichtlichkeir - Wilfried Ahrens
Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau
(4)Aktuelle Rezension von: Ein LovelyBooks-NutzerEin Schmunzeln macht sich sehr schnell breit. - Jörn Ipsen
Allgemeines Verwaltungsrecht
(1)Aktuelle Rezension von: FletcherIpsen ist einer der größeren Namen im öffentlichen Recht und auch über seinen Lehrstuhl in Osnabrück hinaus bekannt. Das Buch ist sehr verständlich geschrieben, nur leider werden manche Themen zu kurz oder gar nicht behandelt. Da Ipsen zur Vertretung von Mindermeinungen neigt sollte dies nur eins von mindestens zwei Büchern zur Materie sein. Zitierfähigkeit und Fußnoten sind gegeben. - Heribert Hirte
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz
(3)Aktuelle Rezension von: tvbHilfreiche und verständliche Behandlung des Gesetztes in der Einführung