Abmahnungen Blogger

Erstellt von MelE vor 12 Jahren

Abmahnungen Blogger

MelEs avatar
MelEvor 12 Jahren
Da sich hier in den letzten Tagen ja einige Fragen auftaten, was erlaubt ist und was nicht, haben wir einige Verlage angeschrieben und das ist nun das Ergebnis!



Amazon:

Guten Tag, Frau R.

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de

Leider ist es nicht erlaubt, die Inhalte von Kindle abzufotografieren und online zu stellen.

Das Gerät an sich können Sie gerne fotografieren, lediglich die ebooks dürfen aus urheberrechtlichen Gründen nicht darauf erscheinen.

Ich danke für Ihr Interesse und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Buchblog!



DROEMER KNAUR:

So, hier auch nochmal unsere versprochene Rückmeldung. Auch bei Droemer Knaur ging es nie darum, Blogger abzumahnen, es hat keinen einzelnen Fall gegeben, in dem wir Leserrezensenten mit Geldstrafe o.ä. gedroht hätten. Wogegen hier rechtlich im Netz vorgegangen wird, sind eher Themen wie z.B. illegale Raubkopien von eBooks ...

Wir wollten das aber intern erst nochmal besprechen, um sicher zu gehen, dass wir rechtlich jetzt auch alles richtig machen (danke, dass ihr euch geduldet habt!). Und können uns zu unserer großen Freude allen Vorrednern im Großen anschließen (das klingt ja doch bei den meisten ähnlich): Solange ihr den Klappentext als Fremdtext kenntlich macht (Klappentext drüber schreiben, "" verwenden), dürft ihr ihn verwenden, solange ihr das Cover nicht verzerrt, ausschneidet oder sonst irgendwie so weiter verarbeitet, dass es nicht mehr als Cover erkennbar ist, ist die Verwendung auch kein Problem.

Meldet euch gerne, wenn es noch Fragen gibt, am besten über Facebook.com/DroemerKnaur... Viele Grüße!



arsEdition

Sehr geehrte Frau Z.,

Wir danken für Ihre freundliche Anfrage und haben keine Einwände, wenn Sie unsere kompletten Cover und Inhaltsbeschreibungen/Klappentexte auf Ihrem Blog mit Leseempfehlungen verwenden.

Über einen Link freuen wir uns (muss aber nicht sein).

Im Falle einer eventuellen Nutzung von Textauszügen des Autors, freigestellten Illustrationen oder Autorenfotos bitten wir um vorherige Rücksprache, um im Einzelfall mit dem Rechteinhaber klären zu können, ob dies möglich ist.

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.

Mit freundlichen Grüßen




Der Audio Verlag:
"Die Klappentexte (auf der CD-Rückseite oder im Booklet) müssen in den Blogs als solche gekennzeichnet sein. Wir freuen uns, wenn sie darüber hinaus mit einer Verlinkung zur Website des DAV, www.der-audio-verlag.de, ergänzt werden, um eine gezielte Zuordnung zu ermöglichen. Die Cover dürfen in den Blogs nur in ihrer Gesamtheit und nicht in Ausschnitten verwendet werden."

Ich hoffe, ich habe hier für den Bereich Rezensionen von Hörbüchern ebenfalls helfen können.

Wenn Sie noch Fragen haben, sagen Sie gern Bescheid.
Viele Grüße,
........
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Audio Verlag



Coppenrath

Liebe Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Mail und ein großes Danke, dass unser Schattenspieler-Cover es in die Sparte „Coverjuwelen“ geschafft hat. Darüber freuen wir uns sehr! Sie dürfen gern das Cover inklusive Ihrer selbstgemachten Bilder für Ihren Blog verwenden.

Viele Grüße aus Münster
Krystel Klinkert

Coppenrath Verlag GmbH & Co. KG



Dead-Soft Verlag

Herzlichen Dank für Ihre Mail.
Wenn bei den Rezensionen etwas steht wie "Cover und Text mit
freundlicher Genehmigung ..." dann steht der Veröffentlichung nichts im
Wege.
Sie können gern die Bilder von unserer Website verwenden, sofern sie
tauglich sind.

lg



Antwort von Diogenes:

Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Sie können gerne unsere Buchcover in Zusammenhang mit Buchbesprechungen auf Ihrem Blog abbilden (bitte aber immer das vollständige Buchcover). Für weitere Informationen zum Buch, bitten wir Sie, auf die entsprechende Seite unter www.diogenes.ch zu verlinken. Die meisten Autorenfotos sind honorarpflichtig, ich würde deshalb von einer Verwendung abraten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit behilflich sein.

Freundliche Grüsse



Arena:

"Gerne können Sie die Cover unserer Titel von unserer Internetseite herunterladen und für Ihren Blog verwenden.

Kurze Textpassagen können Sie ebenfalls mit der jeweiligen Quellenangaben (Seitenzahl) zitieren.
Sollten es aber Auszüge oder ganze Kapitel sein, bitte ich Sie eine Genehmigung dafür bei uns anzufragen. "



Carlsen (dazu gehört Chicken House) schreibt:

"haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Es freut uns, dass Sie einen Bücher-Blog führen.

Sie können Cover unserer Titel abbilden und brauchen nicht stets nachzufragen. Beachten Sie aber, dass die Cover unverändert bleiben müssen, Autor und Titel korrekt angegeben werden und sie immer im Zusammenhang mit einer Rezension bzw. Buchbeschreibung stehen.
(...)
Ja, Sie dürfen auch aus unseren Büchern zitieren, wenn Sie sie auf ihrem Blog rezensieren. "


dtv:

"Sie können die Buchcover gerne zu den Rezensionen stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Cover nur komplett abbilden dürfen. Es ist nicht erlaubt, einzelne Elemente aus dem Cover zu nehmen. Auch Textpassagen aus den Büchern dürfen Sie nicht veröffentlichen. Wir haben aber zu den meisten Büchern eine Leseprobe online. Diese können Sie gerne verlinken."




Fischer schreibt:

"die cover können Sie gerne von unserer website runterladen und (bitte als ganze cover-Seite erkennbar) zur Rezension stellen.

Bei Veröffentlichung von Textpassagen aus dem Buch müssen Sie sich bitte mit unserer
Rechte- und Lizenzabteilung in Verbindung setzen."

Dann habe ich diese Abteilung angeschrieben:

"wenn Sie im Rahmen einer Rezension einen kurzen Textauszug des entsprechenden Buches als Erläuterung zu Ihrem eigenen Text abdrucken, ist dies im Rahmen des Zitatrechts gestattet."


Francke Verlag:

Guten Tag Frau K.,

danke für Ihre Mail und Ihre Nachfrage. Wir handhaben das grundsätzlich
so, dass Sie unsere Buchcover und den Klappentext zu Werbezwecken bzw.
bei Rezensionen verwenden dürfen.
Kurze Zitate sind mit Quellenangabe auch erlaubt. Längere Passagen
sollten mit uns abgesprochen sein.
Ihr Beispiel von Ihrem Blog ist also absolut in Ordnung für uns : )

http://inakzeptabelt.blogspot.de




Goldmann Verlag über Facebook:

>Liebe Blogger-Kollegen,

es hat in den letzten Wochen Verunsicherung über die Verwendung von Buch-Covern und Klappentexten zu Blogrezensionen gegeben. Wir haben einige große Verlage gefragt und geben Euch hier mal einen Auszug aus einer Verlags-Antwort wieder: "...besteht kein Problem wenn Cover und Klappentexte verwendet werden – ganz im Gegenteil. Wichtig ist nur, dass die Cover in Gänze, nicht in Ausschnitten oder verfremdet wieder gegeben werden, da wir nur im Zusammenhang mit der Coverdarstellung über Bildrechte etc. verfügen, die wir dann auch an Dritte weitergeben dürfen. Schwieriger ist es mit Titeln, die nicht mehr lieferbar sind in unserem Verlagsprogramm. Hierfür liegen uns nicht mehr die Bildrechte für das Cover vor, entsprechend können wir diese auch nicht weitergeben." Wir sammeln die Antworten und ggf. könnt Ihr gerne bei uns nachfragen.<




Der Loewe Verlag (dazu gehört auch Skript5) hat mir auf meine E-Mail geantwortet:

Liebe Frau E.

danke für Ihre Mail.

Gerne können Sie Coverabbildungen und Klappentexte unserer Bücher sowie unser Verlagslogo für Ihren Blog nutzen.

Bei Zitaten beschränken Sie sich bitte auf maximal drei Sätze. Es ist wichtig, immer den Loewe Verlag als Urheber anzugeben und wir freuen uns auch über eine Verlinkung zu www.loewe-verlag.de.




Lyx schreibt:
im Rahmen einer Buchbesprechung dürfen unsere Cover jederzeit abgebildet werden. Das gilt auch für Fotografien unserer Bücher. Textinnenseiten und Bilder fallen nicht in diesen Bereich.



Und eine weitere Antwort vom KiWi Verlag:

Liebe Frau E.

das ist gar keine Problem, sie dürfen natürlich gern Informationen von unserer Website auf Ihrem Blog benutzen, zumal Sie unsere Verlagshomepage ja sogar am Ende der Seite noch anführen. Sollten Sie mal ein Cover benötigen, können Sie sich dieses auch direkt von unserer Homepage downloaden, zu finden im Bereich „Presse“.

Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg mit Ihrem Blog!



Oetinger (und dazu gehört auch der Dressler Verlag) schreibt:
unveränderte Cover und Klappentexte unserer Bücher dürfen Sie gerne auf Ihrem Blog verwenden.

Bei weiteren Fragen wendet euch an Katja78!



Piper schreibt:

"Sie können gern Buchcover für Buchvorstellungen von unserer Homepage runterladen. Zur Veröffentlichung von längeren Textpassagen aus den Büchern müssten Sie aber unbedingt die Erlaubnis des Verlags einholen. Gegen das Zitieren einzelner Sätze in einer Besprechung ist dagegen nichts einzuwenden."




Antwort vom Ullstein Verlag (dazu gehören auch List, Marion von Schröder, Econ, Graf Verlag, Allegria, Propyläen Verlag)

Liebe Frau E... ,

gegen die Verwendung unserer Homepage-Informationen spricht nichts, siehe hierzu unsere faq Nr. 11:

http://www.ullsteinbuchverlage.de/ullstein/faq.php#list11

Herzliche Grüße

In den FaQ steht dann:
11. Sie möchten Informationen von unserer Homepage auf Ihrer Website abbilden / verlinken?

Sie können abgebildete Cover, Vorschautexte und Leseproben gerne verwenden. Allerdings bitten wir Sie unbedingt, die vollständigen bibliografischen Angaben auf Ihrer Website anzugeben. Weiterhin erwarten wir eine kurze Benachrichtigung. Senden Sie bitte eine Mail an

webmaster@ullstein-buchverlage.de

Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung behalten wir uns einen jederzeitigen Widerruf dieser Nutzungsbefugnis vor.




Die Verlagsgruppe Random House( am besten schaut ihr hier, welche Verlage dazugehören, denn es sind so einige: http://www.randomhouse.de/randomhouse/index.jsp) hat mir soeben geschrieben, das meine Rezi zu Drüberleben von Kathrin Weßling, so wie sie ist völlig in Ordnung ist ;o)

http://melbuecherwurm.blogspot.de/2012/09/die-monster-in-meinem-kopf-besiegen.html




Kurze Info vom RedBugBooks Verlag:

ja, das Urheberrecht... Tja, also das mit dem "keinen Klappentext verwenden und kein Cover zeigen" halten wir für überzogen. Schließlich ist es doch Werbung für uns Verlage. Kurz: Für uns ist das selbstverständlich, dass ihr unsere Cover und Klappentexte verwenden dürft. Dafür haben wir sogar einen speziellen Download auf unsere Website und wenn ihr uns verlinkt, freuen wir uns :)




Der Rowohlt Verlag (dazu gehört auch Wunderlich, rororo, Kindler, rotfuchs) hatte mir ja schon am Wochenende über Facebok geantwortet und da bisher nichts kam, ist damit wohl auch nicht mehr zu rechnen.

Liebe Mel,

uns ist natürlich daran gelegen, dass Sie unsere Bücher rezensieren. Die Wiedergabe des Klappentextes kann da natürlich dazugehören, sollte aber als solches kenntlich gemacht werden. Also als "Zitat". Von unserer Seite werden wir niemanden strafrechtlich verfolgen. Die aktuelle Diskussion bezieht sich sicher auf das Leistungschutzrecht, dass die Presseverlage fordern. Ich frage aber am Montag noch mal bei unserer Justiziarin nach. Die genaue Rechtslage ist doch recht kompliziert. Bis dahin ein schönes Wochenende.




Schwarzkopf & Schwarzkopf schreibt:


Hallo Melanie,

wir gehören nicht zu den Idioten, die arme Blogger wegen Kleinkram abmahnen! Sie dürfen sehr gern Klappentext, Cover und Buchdetails von unserer Website übernehmen.

Ich hoffe, dass auch alle anderen Verlage das so sehen, aber es ist richtig, dass Sie gefragt haben.

Alles Gute für Ihren Blog!

Freundliche Grüsse
Oliver Schwarzkopf


Nachtrag vom Verlag:


Übrigens: Wir haben aus aktuellem Anlass diese HINWEISE FÜR BLOGGER auf unsere Website gestellt, weil es leider so viel Verunsicherung gibt: http://www.schwarzkopf-verlag.net/hinweise-fuer-blogger.html


Es tut uns sehr leid, dass es offenbar Leute gibt, die Blogger abmahnen und wo Anwälte viel Geld dran verdienen wollen. Wir verabscheuen so etwas, und ganz im Gegenteil freuen wir uns über jeden Blogger.

Freundliche Grüße
Oliver Schwarzkopf




Der Sieben Verlag schreibt:

Liebe Frau E.

gern dürfen Sie unsere Cover und Klappentexte in Ihrem Blog verwenden, wir haben nichts dagegen. Viel Spaß noch beim bloggen!


Herzliche Grüße



Suhrkamp schreibt:

"vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Verlag.

Prinzipiell ist es sehr zu begrüßen, wenn Sie die Cover mit einbinden. Auf jeder Titeldetailseite auf unserer Homepage finden Sie auch immer das Cover als PDF zum Download. In Zusammenhang mit einer Rezension zum Buch, können Sie die Cover gerne benutzen.
Sie können natürlich in Zusammenhang mit der Rezension aus dem Text zitieren, sollte es sich jedoch um längere Passagen und Abdrucke handeln, müssten Sie eine Abdruckgenehmigung einholen. "


Thienemann:

"Sie dürfen unsere Buchcover jederzeit honorarfrei verwenden, wenn im Text Bezug auf den Titel genommen wird.
Sie dürfen bei einer Buchbesprechung auch aus dem Buch zitieren, müssen hier jedoch auf eine genaue Quellenangabe (z.B. Seitenzahl) achten.
Die Länge des insgesamt zitierten Textes sollte 1 Buchseite nicht überschreiten. "





Danke an alle, die hier so fleißig mitgeholfen haben um diese hoffentlich hilfreiche Liste zu erstellen.

Einen leichteren Überblick gibt es hier auf Inas Blog: http://inakzeptabelt.blogspot.de/p/verlagsubersicht.html


und hier der Blog von pudelmuetze: http://buch-blogger-recht.blogspot.de/p/copyright-wo-darf-man-was-nehmen.html

Was ist LovelyBooks?

Über Bücher redet man gerne, empfiehlt sie seinen Freund*innen und Bekannten oder kritisiert sie, wenn sie einem nicht gefallen haben. LovelyBooks ist der Ort im Internet, an dem all das möglich ist - die Heimat für Buchliebhaber*innen und Lesebegeisterte. Schön, dass du hier bist!

Mehr Infos

Hol dir mehr von LovelyBooks