Klaus Volk

 4,5 Sterne bei 2 Bewertungen

Lebenslauf

Klaus Volk, geboren 1944, emeritierter Rechtsprofessor an der Universität München, ist einer der bekanntesten deutschen Strafverteidiger. Zu seinen prominenten Klienten gehören Josef Ackermann, den er im Mannesmann-Prozess erfolgreich vertrat, Boris Becker, den er in einem Verfahren gegen die Anklage der Steuerhinterziehung verteidigte, sowie Ex-Siemens-Chef Klaus Kleinfeld.

Quelle: Verlag / vlb

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Cover des Buches Die Wahrheit vor Gericht (ISBN: 9783570102596)

Die Wahrheit vor Gericht

 (2)
Erschienen am 25.04.2016

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Cover des Buches Die Wahrheit vor Gericht (ISBN: 9783570102596)
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Rezension zu "Die Wahrheit vor Gericht" von Klaus Volk

Interessante Einblicke über das Ziel des Rechtssystems
M.Lehmann-Papevor 8 Jahren

Interessante Einblicke über das Ziel des Rechtssystems

„Es war nicht der Erfolg, der mich so faszinierte, dass ich anschließend immer wieder Verteidigungen übernahm. Es war das Erlebnis, wie alle Beteiligten – Staatsanwälte, Richter und Verteidiger – um die Wahrheit ringen“.

Das ist, was Klaus Volk in seinem beruflichen Leben umtreibt, dass ist, wovon dieses Buch handelt. Und wenn er Sokrates mit seinem berühmten „Ich weiß, dass ich nichts wie?“ (und das ist die Wahrheit) zitiert, dann wird dem Leser umgehend klar, das, zumindest vor Gericht, „die Wahrheit“ etwas nicht einfach zu Fassendes ist. Relativ. Subjektiv. Nur dann, wenn auch etwas „beweisbar“ ist (was nicht immer heißt, dass dann auch „die Wahrheit ans Licht käme“).

„und alle wissen, dass sie am Ende nicht sicher wissen werden, was denn nun wirklich wahr war“. Mit Einschränkungen, im Übrigen, denn die ein oder andere zumindest „Klarheit“ (und das ist ja nah an der Wahrheit) wird sich doch einfinden im Reigen der vielfachen Beispiele, die Volk in seinen Darlegungen mit verarbeitet.

Andererseits (und das Kapitel sei sehr empfohlen für die grundsätzliche Frage, wie das im deutschen Rechtssystem mit der Wahrheit und der Wahrheitsfindung so ist, da, wo Volk vom Beruf des Strafverteidigers reflektiert berichtet, da wird auch klar, was er mit Finten und strategischen Tricks meint. Und dennoch dringt auch hier das verbindende juristische Ethos durch, der alle Beteiligten Am Strafsystem doch verbindet und prägt.

Auch wenn man Klienten trifft, die eine Verabredung lieber in Mexiko stattfinden lassen. Ein Klient, der trotz seines sehr auffälligen Gefährts eigentlich mitten im Versuch war, eben nicht gesehen, heißt gefunden zu werden. Und mit einer kleinen Weiterbuchung (einer jener „sauberen“ Tricks) konnte dann eine doch etwas andere Ausgangslage hergestellt werden.

Und wenn dann noch dazu tritt, dass die eigentliche Strafe eher für Achselzucken sorgt, aber die Folgen der Strafe (Waffenschein, Jagdschein, Ehrenämter in Gefahr) für äußerste Unruhe teils sorgen, dann ist man mitten drin im Rechtssystem, in der Bewertung der „Wahrheit“ und was eigentlich (zumindest Mandanten) deutlich wichtiger ist, als jene ominöse „Wahrheit“.

Und dennoch schwingt die Wahrheit auch in solchen Haltungen und Fällen mit, denn es geht, selbst wenn ein Strafmaß erträglich zu sein scheint, doch immer um Existenzielles. Um den Ruf, die Lebensumstände, um das, was man sich als Leben aufgebaut hat.

Dies arbeitet Volk immer wieder sichtbar heraus und zeigt damit auf, wie aus trockenen Paragraphen, einem sich Winden von Mandanten oder einem „Jagdtrieb“ bei Staatsanwälten ein ganzes Geflecht von Linien, Motiven, Folgen sich um jenen Kern beginnt zu drehen, der vielleicht die eigentliche Wahrheit enthält.

Und alle beteiligten Elemente und Vorgänge finden in lockerer Sprache und gut verständlich dargestellt Eingang in das Buch. Sei es der „Instanzenzug“, der schon manchen weiter mitgeschleift hat, als eigentlich geplant war, sei es der „Vergleich“ und „die Absprache“, sei es eine interessante Reflexion des „Zweifels“ mit seinen Varianten des „im Zweifel bleiben“, „jenseits des Zweifels anlangen“, „diesseits des Zweifels“ verharren müssen oder gar „zwei halbe Wahrheiten“ irgendwie zu einem Ganzen vereinigen zu müssen, auch wenn das am Ende nicht wirklich befriedigend wirkt.

Dazu gesellen sich weniger bekannte Sachverhalte, die doch eine starke Rolle zu spielen vermögen, man lese nur die sachkundigen Ausführungen des Autors über das „Beweisverbot“ und das, was er so lapidar benannt „Räuber und Gendarm“ nennt.

Alles in allem ein hochinteressantes Werk, dass zum einen sachkundig in die Realität der Rechtsfindung in Deutschland von allen möglichen Seiten her eindringt und das zum anderen auch die Grundfrage nach dem, was unter „rechtlicher Wahrheit“ in der juristischen Praxis zu verstehen ist.

Eine anregende und kompetente Lektüre.

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